Allgemeine
Geschäftsbedingungen
von Kingunion, Richard King
- Anwendungsbereich / Geltungsdauer
- Verschwiegenheitsverpflichtung
- Datenschutz
- Vertragsschluss
- Leistungserbringung von Kingunion
- Leistungserbringung durch den Kunden
- Abnahme
- Zahlungsbedingungen
- Eigentumsvorbehalt
- Kommunikation
- Gewährleistung / Nacherfüllung
- Haftung
- Urheberrecht
- Offene Daten & Arbeitsunterlagen
- Druck- und Produktionsdaten
- Datensicherung
- Kündigungsrecht Kingunion
- Mietstudio
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand
- Verbraucherstreitbeilegung
Gender-Erklärung
Zur Vereinfachung der Leserlichkeit wird im folgenden Text die männliche Form gewählt, ohne hierdurch die anderen Geschlechter in irgendeiner Art und Weise diskriminieren zu wollen.
Anwendungsbereich / Geltungsdauer
Nachfolgende allgemeine Vertragsbedingungen sind Bestandteil jedweder Zusammenarbeit mit Kingunion, so insbesondere von Angeboten, Verträgen, Zusatzleistungen und Nachträgen sowie Kostenvoranschlägen und Beratungsleistungen. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge unter Ausschluss jedweder AGB des Kunden. Dies gilt auch, wenn Kingunion im Einzelfall nicht ausdrücklich anderen AGB widersprechen sollte. Es gelten jeweils die zum Vertragszeitpunkt aktuellen AGB von Kingunion. Kingunion behält sich vor, die AGB zu aktualisieren und nach Bedarf anzupassen.
Verschwiegenheitsverpflichtung
Kingunion und der Kunde gewähren und verpflichten sich zur wechselseitigen, strengen Verschwiegenheit über alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung in Erfahrung gebrachten Tatsachen, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen, wie z. B. Betriebsgeheimnisse und Kostenkalkulationen.
Datenschutz
Kingunion berücksichtigt die Vorgaben des Datenschutzes der Europäischen Union. Nähere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite Datenschutz und ergänzend die Bedingungen des Auftragsverarbeitungsvertrages nebst dessen Anlagen.
Vertragsschluss
Die Angebote von Kingunion sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Kingunion dies dem Kunden gegenüber in Textform bestätigt hat. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt.
Leistungserbringung von Kingunion
Erstellung einer Website
Der Kunde trägt die alleinige Haftung für die Inhalte seiner Website. Verzögerungen, die durch den Kunden hervorgerufen werden, bedingen keine Haftung für Kingunion. Ein vereinbartes Leistungsziel verlängert sich angemessen unter besonderer Berücksichtigung der Arbeitsbelastung von Kingunion. Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, hierdurch bei Kingunion entstandene oder/und entstehende zusätzliche Aufwendungen, wie unter anderem Kosten für Wartezeiten und Vorhaltung von Personal, zu tragen.
Hosting
Soweit Gegenstand der Vertragsleistung ein Vertrag über Hosting ist, so gelten ergänzend die Bedingungen des Auftragsverarbeitungsvertrages nebst dessen Anlagen; dies gilt insbesondere für ununterbrochene Leistungserbringung, soweit Kingunion kein Verschulden trifft; im Übrigen gelten auch hier die Haftungsbegrenzungen gemäß diesen AGB.
Drohneneinsatz / Fotos / Videos
Soweit Gegenstand der Vertragsleistung der Einsatz einer Drohne ist, so steht es Kingunion frei, vergleichbare Technik einzusetzen.
Kauf / Verbrauchsgüterkauf & Druckerzeugnisse
Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nichts anderes in den AGB oder sonst vereinbart worden ist.
Leistungsverweigerung
Soweit Kingunion berechtigte Zweifel an der rechtmäßigen Verwendung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte/Leistungen hat, kann Kingunion die Einbindung so lange verweigern, bis der Kunde die Zweifel nachvollziehbar ausgeräumt hat.
Leistungserbringung durch unseren Kunden
Soweit die Mitwirkung des Kunden für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch Kingunion die notwendigen Zuarbeiten zu erfüllen. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass zwei Wochen eine angemessene Frist im Sinne des § 643 BGB sind. Der Kunde stellt sicher, dass bei sämtlichen Zuarbeiten und von ihm zu erbringenden Mitwirkungsleistungen keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte oder Markenrechte. Der Kunde stellt Kingunion insoweit von jedweden Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Für den Inhalt ist der Kunde selbst verantwortlich.
Abnahme
Soweit der Vertragszweck eine Abnahme erfordert, so ist diese unverzüglich nach Fertigstellung vorzunehmen, spätestens binnen zwei Wochen ab schriftlicher Fertigstellungsanzeige gegenüber dem Kunden durch Kingunion. Die Abnahme gilt als vom Kunden erfolgt, wenn er innerhalb dieser Frist keine entsprechende Erklärung abgibt und in der Fertigstellungsanzeige auf diese Folge hingewiesen worden ist. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass zwei Wochen eine angemessene Frist im Sinne des § 640 Abs. 2 BGB sind.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche vereinbarte Zahlungen werden mit Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Soweit Zahlungen, ohne vorherige Mahnung, nicht innerhalb von 7 Tagen seit Fälligkeit auf dem Konto von Kingunion eingegangen sind, fällt der Kunde in Schuldnerverzug (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Zahlungsverzug werden ab der 2. Zahlungserinnerung Mahngebühren in Höhe von 40,00 Euro in Rechnung gestellt (§ 288 Abs. 5 BGB).
Kingunion behält sich vor, Abschlagszahlungen auf das Gesamtentgelt zu verlangen. Die jeweilige Höhe richtet sich nach dem Wert der von Kingunion erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen, höchstens 75 % der Gesamtvergütung. Nebenkosten, wie insbesondere GEMA, Domaingebühren, Hosting, Transportkosten etc., können im Einzelfall gesondert anfallen und sind vom Kunden unter Freistellung von uns zu bezahlen. Zur Verfolgung der Zahlungsansprüche behält sich Kingunion vor, Inkassounternehmen einzuschalten; in diesem Zusammenhang werden die Daten des Kunden, soweit erforderlich, dorthin weitergegeben. Datenkonvertierungskosten werden mit dem jeweiligen, vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.
Eigentumsvorbehalt
Von Kingunion gelieferte Ware und erbrachte Leistungen/Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Kingunion. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung alles zu unterlassen, was zu einer Beeinträchtigung des Vorbehaltsgutes führt und/oder führen kann. Soweit eine Beeinträchtigung durch Dritte erfolgt oder/und vorgenommen wird, hat der Kunde Kingunion unverzüglich zu unterrichten. Gleiches gilt auch für die vereinbarten Lizenzrechte an Urheberwerken von Kingunion.
Kommunikation
Zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation zwischen Kingunion und dem Kunden sind folgende Formate bei Übermittlung von digitalen Dateien per E-Mail zu nutzen:
- Bilder und Grafiken: .psd, .eps, .dng, .bmp, .gif, .iff, .jpg, .psb, .pdf, .svg, .tiff, .heic, .ai, .arw, .indd, .xd, .ae
- Video & Audio: .mp4, .hevc, .mxf, .mpeg, .mpg, .avi, ProRes von Apple, .mov, .r3d, .wav, .mp3, .aiff, .flac
- Texte und Datenquellen: .pdf, .txt, .csv in UNICODE UTF-8
Dateien dürfen die Größe von 2 GB nicht überschreiten. Ab 10 MB Größe wird auf Anforderung an Kingunion ein entsprechender Zugang bis 2 GB kostenfrei erteilt.
Gewährleistung / Nacherfüllung
Website
Bei der Erstellung einer Internetpräsenz (Website) übernimmt Kingunion insbesondere keine Gewähr für die Verfügbarkeit einer vom Kunden gewünschten Domain und für die Qualität eines Ausdruckes der Website, soweit dies nicht ausdrücklich Gegenstand des Vertrages wurde.
Hosting
Für das Hosting gibt Kingunion Gewähr gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit Anlagen, der Bestandteil dieser AGB ist.
Drohneneinsatz / Fotos / Videos
Soweit durch höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, von Kingunion nicht zu vertretende Umstände der Drohneneinsatz scheitert, übernimmt Kingunion keine Gewähr für eine hierdurch bedingte Leistungsverzögerung oder gar den Ausfall der Leistung. Soweit die Nutzung der Drohne deshalb unmöglich werden sollte, zahlt der Kunde eine einzelvertraglich vereinbarte Aufwandsentschädigung. Soweit eine solche nicht vereinbart worden sein sollte, beträgt der an Kingunion zu erstattende Aufwandsersatz 30 % der Auftragssumme. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass im Einzelfall ein kleinerer Schaden bei Kingunion entstanden ist.
Kauf
Als Verkäufer gewährt Kingunion gegenüber Verbrauchern bei neuen Gegenständen zwei Jahre, bei gebrauchten ein Jahr Gewährleistung. Ist der Käufer ein Unternehmer, so beschränkt sich die Gewährleistungsfrist grundsätzlich auf ein Jahr. Sollte die Ware bei Gefahrübergang einen Mangel aufweisen, so steht Kingunion die Wahl der Nacherfüllung sowie ein zweimaliges Nacherfüllungsrecht zu.
Nacherfüllung
Soweit die erbrachte Leistung mangelhaft sein sollte, steht Kingunion ein zweimaliges Nacherfüllungsrecht zu. Die Vertragsschließenden sind sich darüber einig, dass vier Wochen eine angemessene Frist für die Nacherfüllung darstellen. Soweit die zweite Nacherfüllung auch scheitern sollte, können die weiteren gesetzlichen Rechte durch den Kunden geltend gemacht werden.
Haftung
Kingunion haftet nur für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ist der Kunde ein Unternehmer, so ist auch die Haftung wegen Vorsatzes ausgeschlossen, soweit die Handlung durch einen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Die Leistungserbringung hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden und anderer Beteiligter ab, wie z. B. Luftfahrtamt, Urheberfreigabe, sonstige Behörden. Soweit das Verschulden der Verzögerung bei Dritten, also nicht bei Kingunion liegt, übernimmt Kingunion keine Haftung. Im Übrigen gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nebst dessen Anlagen. Kingunion übernimmt keine Haftung für durch den Kunden selbst eingebrachte Schadsoftware.
Urheberrecht
Sämtliche von Kingunion erbrachten Leistungen dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Kingunion zu anderen als den vertragsgemäßen Zwecken verwendet werden. Dies gilt insbesondere für urheberrechtlich geschützte Werke wie erstellte Grafiken, Bilder und Videoaufnahmen. Quellcodes verbleiben bei Kingunion. Insbesondere Entwürfe, Layouts, Reinzeichnungen, Texte, Grafiken, Konzepte und Programmierungen unterliegen dem Urheberrecht der Agentur.
Der Kunde erwirbt mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags entstandenen Arbeitsergebnissen ausschließlich in der vereinbarten Form und für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe, Veränderung oder Wiederverwendung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
Offene Daten und Arbeitsunterlagen
Offene Daten (z. B. InDesign-, Illustrator-, Photoshop-, After-Effects-, WordPress-, HTML-, CSS- oder sonstige Quell- bzw. Arbeitsdateien) bleiben im Eigentum der Agentur. Eine Herausgabe dieser offenen Daten oder von Zwischenschritten der Leistung (z. B. Skizzen, Konzepte, Rohdaten) erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. Der Kunde hat ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch auf Herausgabe der offenen oder editierbaren Daten.
Druck- und Produktionsdaten
Sofern die Agentur die Produktion (z. B. Druck, Werbemittel, Online-Schaltung) im Namen des Kunden abwickelt, gilt die Leistung mit Lieferung des Endprodukts als vollständig erbracht. Die Herausgabe der zur Produktion verwendeten Druckdaten (z. B. PDF/X) ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Auf Wunsch kann die Agentur dem Kunden die Druckdaten gegen eine angemessene Bearbeitungs- und Archivierungsgebühr übergeben.
Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, eigenständig für eine Sicherung seiner Daten zu sorgen. Kingunion übernimmt keine Haftung, wenn der Kunde selbst Daten einpflegt oder die Website abändert oder aktualisiert. Sondervereinbarungen sind gegen Entgelt möglich.
Kündigungsrecht Kingunion
Kingunion steht ein Recht auf Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zu, insbesondere wenn
- der Kunde seine Mitwirkungspflichten, trotz angemessener Fristsetzung durch Kingunion, ganz oder teilweise nicht erfüllt;
- der Kunde bei wiederkehrenden periodischen Zahlungspflichten (nach Tagen, Wochen, Monaten bemessen) mit mehr als insgesamt zwei Periodenzahlungen um mehr als den doppelten Periodenabrechnungsbetrag in Verzug gerät;
- der Kunde bei wiederkehrenden periodischen Zahlungspflichten (nach Jahren bemessen) mit mehr als insgesamt einem Periodenabrechnungsbetrag um mehr als zwei Monate in Verzug gerät;
- der Kunde gegen wesentliche Vertragsabsprachen verstößt.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist Kingunion berechtigt, die Leistungen einzustellen, insbesondere ein Hosting zu beenden und die Internetseite offline zu stellen. Unabhängig von der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Vertragsendezeitpunkt anfallenden Entgelte ohne Abzug zu leisten und Schadensersatz zu bezahlen.
Mietstudio
Mietgegenstand
Vermietet wird das Fotostudio vom Vermieter im 1. Stock (ca. 100 m²) mit WC in D-95444 Bayreuth, Bürgerreuther Str. 16. Das Büro des Vermieters ist davon ausgeschlossen. Es gelten die auf der Website ausgewiesenen Preise. Das Mietstudio kann für Arbeiten für Fotografie und Videografie genutzt werden.
Zusätzliche Mietgegenstände
Für die Benutzung von anderen Gegenständen (Requisiten, Kaffeemaschine, Nebelmaschine, Computer usw.) bedarf es einer separaten Absprache/Erlaubnis vom Vermieter.
Räumlichkeiten
Das Fotostudio wird in einem besenreinen Zustand vermietet. Ist für den Mietzweck mit einer Veränderung zu rechnen, z. B. Laub von Bäumen, so ist dies vorher mit dem Vermieter abzusprechen. Das Fotostudio ist im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben.
Preise
Der Mietpreis beträgt bei einer Anmietung von 2 h: Montag–Freitag 80 €/h, Samstag, Sonntag + Feiertage 95 €. Bei 4 h: Montag–Freitag 70 €/h, Samstag, Sonntag + Feiertage 80 €. Bei 8 h: Montag–Freitag 60 €/h, Samstag, Sonntag + Feiertage 70 €. Overtime wird im Viertelstundentakt (15 Minuten) zu je 25 Euro abgerechnet. Die Mindestmietdauer pro Tag beträgt 2 Stunden, die maximale Mietdauer 12 Stunden. Eine etwaige Überziehung der Endzeit (Overtime) muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden. Der Mietpreis versteht sich inkl. Strom und Heizung. Optionale Einweisung Technik 80,- EUR; optionale Assistenz 60,- EUR/Stunde; Endreinigung durch Kunde kostenlos, durch unser Team 60,- EUR (bei starker Verschmutzung 130,- EUR).
Die Kosten für verschmutzten Hintergrundkarton von 2,70 m Breite betragen 15 Euro pro laufenden Meter. Der Mieter verpflichtet sich, seinen Termin pünktlich wahrzunehmen; er hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Mietzeit. Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme. Bei Stornierung einer bereits schriftlich bestätigten Anmietung gilt: bis 7 Tage vorher keine Gebühr, 6–5 Tage 50 %, 4–3 Tage 75 %, weniger als 2 Tage 100 %. Alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt.
Kaution
Bei jeder Anmietung ist eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR zu hinterlegen. Diese wird bei sachgemäßer Rückgabe an den Vermieter wieder ausbezahlt. Im Falle von entstandenen Schäden im Raum/an der Location, am Equipment sowie bei Abhandenkommen von Gegenständen wird die Kaution einbehalten.
Haftung
Der Mieter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, die allfällige Schäden am Mietgegenstand deckt. Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume und des Studio-Equipments auf eigene Verantwortung und haftet in vollem Umfang für entstandene Schäden, resultierende Folgeschäden und einen evtl. daraus resultierenden Nutzungsausfall. Dies gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden. Für eingebrachte Gegenstände sowie Foto- und Lichtequipment des Mieters oder Dritter haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt oder durch Dritte (z. B. Stromausfall).
Nutzungsbedingungen
Das vermietete Fotostudio mit allen Gegenständen bleibt Eigentum des Vermieters. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht zulässig. Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und nur zu den ihnen zugedachten Zwecken zu verwenden. Bei Peoplefotografie muss das Model volljährig sein; bei minderjährigen Models ist der Zutritt nur mit einer erziehungsberechtigten Begleitperson gestattet. Die Anzahl der Begleitpersonen ist auf insgesamt 3 weitere Personen begrenzt; mehr nur nach vorheriger Absprache. Tiere dürfen aus hygienischen Gründen das Studio nicht betreten. Im gesamten Studio sowie an der Location gilt Rauchverbot, ebenso ist jede Form von offenem Feuer (z. B. Kerzen) verboten. Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort
Auf alle Verträge, die mit Kingunion geschlossen werden, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bayreuth.
Hinweise zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Seit der EU-Verordnung Nr. 524/2013 und der EU-Richtlinie 2013/11 (sogenannte ADR-Richtlinie) besteht für Verbraucher die Möglichkeit einer sogenannten Online-Streitbeilegung. Die dazugehörige Plattform finden Sie unter: ec.europa.eu.
Stand: Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB finden Sie auf dieser Seite. Maßgeblich ist die zum Vertragszeitpunkt gültige Fassung.